Recht auf Leben – Abtreibung als Menschenrecht?
Reihe: 75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Bundesregierung hat eine Kommission eingesetzt, die u. a. prüfen soll, ob der Strafrechtsparagraph zur Abtreibung (§ 218 StGB) gestrichen werden soll. International wird sogar gefordert, Abtreibung als „Menschenrecht“ anzuerkennen. Sind diese Bestrebungen mit dem Recht auf Leben, das im Grundgesetz garantiert ist, vereinbar? Kann unter diesen Umständen die Tötung eines ungeborenen Menschen straflos oder sogar ein „Menschenrecht“ sein? In dem Vortrag werden der verfassungsrechtliche Status des ungeborenen Kindes, grundlegende Rechtspositionen (Recht auf Leben des Kindes, Selbstbestimmungsrecht und körperliche Unversehrtheit der Frau) sowie die ethischen und politischen Argumente dargestellt und bewertet.

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Kursnr.: 23-2-02P10

Wann: Do. 26.10.2023, 19:30 - 21:00 Uhr

Wo:

Beitrag: Die Teilnahme ist kostenlos.

Anmeldeschluss: 19.10.2023

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Info:

www.keb-sha.de oder www.keb-rv.de

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