Vollmacht und rechtliche Betreuung – Fortbildung für Familienangehörige und ehrenamtlich Engagierte
Volljährige Menschen die schwer erkrankt, behindert oder pflegebedürftig sind, benötigen oftmals eine Person, die sich um ihr Wohlergehen kümmert und Verantwortung für sie übernimmt. Wenn es darum geht, dass ein Mensch rechtsverbindlich Entscheidungen für sie treffen darf, benötigt dieser eine entsprechenden Vollmacht oder einer rechtlichen Betreuung. Auch nahe Angehörige, wie Eltern, Ehepartner und Kinder, sind nicht automatisch vertretungsberechtigt.
An diesem Abend erfahren Sie:
Grundlegende Informationen zur Vollmacht und zur rechtlichen Betreuung
Wie erstelle ich eine Vollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung?
Aufgaben und Pflichten von Bevollmächtigten und rechtlichen Betreuern
Ehegattenvertretungsrecht ab 2023 – was ändert sich?
Unterstützungsangebote vor Ort
Status:
Kursnr.: 22-2-06P06
Wann: Fr. 9.12.2022 - Fr. 9.12.2022, 17:00 - 20:30 Uhr
Wo: keb-Bildungsraum I/II EG
Beitrag: 20,00 €
Anmeldeschluss: 02.12.2022
Info:
Diakonischer BetreuungsvereinTel: 07121-44137 oder Email: info@betreuungsverein-rt.de