Vollmacht und rechtliche Betreuung - „Die Zukunft in den Blick nehmen“

Gar nicht so selten kommt es vor, dass ein Mensch wegen einer Erkrankung oder Behinderung seine rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten dauerhaft nicht mehr selbständig bewältigen kann. Neben praktischer pflegerischer Unterstützung bedarf es dann auch der Hilfe zum Beispiel bei der Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung oder bei der Erledigung von finanziellen Dingen, manchmal auch bei Entscheidungen im gesundheitlichen Bereich.
Kaum bekannt ist, dass nächste Angehörige, etwa der Ehe- oder Lebenspartner nicht automatisch rechtsverbindlich entscheiden dürfen. Dieses Vertretungsrecht kann und sollte man mit einer privaten General- und Vorsorgevollmacht ermöglichen.
Sofern eine eigene private Regelung nicht getroffen wurde, wird die Vertretung durch das Betreuungsgericht bestimmt. Das Gericht setzt eine geeignete Person, möglichst aus dem persönlichen Umfeld des betroffenen Menschen, ein und bestimmt den Aufgabenbereich.
In einem Vortrag am stellt Thomas Jäger vom Diakonischen Betreuungsverein die beiden Varianten der rechtlichen Vertretung vor. Er geht auf die rechtlichen Bestimmungen und Wirkungen bei der Vollmachtserteilung ein und erklärt das gerichtliche Betreuungsverfahren.

Status: Bitte Kursinfo beachten

Kursnr.: 23-2-01P08

Wann: Mi. 25.10.2023 - Mi. 25.10.2023, 18:00 - 20:00 Uhr

Wo: keb-Bildungsraum I/II EG

Beitrag: 0,00 €

Anmeldeschluss: 18.10.2023


Datum
25.10.2023
Uhrzeit
18:00 - 20:00 Uhr
Ort
Schulstraße 28, keb-Bildungsraum I/II EG


Info:

Verbindliche Anmeldung beim Diakonischen Betreuungsverein unter info@betreuungsverein-rt.de, Telefon 07121 / 44137

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